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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Datum — noch einzutragen

Diese Fassung ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beschreibt, was das Programm heute wirklich tut: Armion erstellt Deckenschalungspläne, führt keine statische Bemessung durch, und jeder erzeugte Plan trägt den unabschaltbaren Vermerk «ARMION · KI-GENERIERTER ENTWURF / PRÜFUNG DURCH INGENIEUR ERFORDERLICH».

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner

    Diese Bedingungen gelten für jeden Erwerb und jede Nutzung der Software «Armion» (nachfolgend «die Software») von Name — noch einzutragen, Adresse — noch einzutragen, Schweiz (nachfolgend «der Anbieter»).

    Die Software richtet sich an fachlich qualifizierte Anwenderinnen und Anwender — Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Tragwerksplanende, Bauzeichnende und vergleichbar ausgebildete Personen — sowie an Unternehmen. Ein Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzes ist nicht vorgesehen.

    Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

  2. Was die Software leistet — und was ausdrücklich nicht

    Leistung. Die Software liest Angaben aus Architektenplänen (PDF, DXF, IFC) und Skizzen aus, stellt sie dem Anwender in bearbeitbaren Tabellen zur Prüfung vor und zeichnet daraus nach dessen Bestätigung einen Deckenschalungsplan mit Plankopf, Planrahmen, Legende, Bemassung und Schnitten. Die Ausgabe erfolgt als PDF, DXF und IFC.

    Keine Bemessung. Die Software führt keine statische Bemessung durch, trifft keine tragwerksplanerischen Entscheidungen und liefert keine Normwerte mit. Sie ersetzt weder die Statik noch die fachliche Beurteilung einer verantwortlichen Person.

    Entwurfscharakter. Jeder erzeugte Plan trägt den unabschaltbaren Vermerk «ARMION · KI-GENERIERTER ENTWURF / PRÜFUNG DURCH INGENIEUR ERFORDERLICH» sowie einen Haftungsausschluss. Diese Vermerke sind Bestandteil der Leistung und dürfen weder entfernt noch unkenntlich gemacht werden.

    Prüfpflicht des Kunden. Ein von der Software erzeugter Plan ist ein Entwurf. Vor jeder Weitergabe, Ausführung oder Freigabe hat ihn eine fachlich verantwortliche Person vollständig zu prüfen, zu korrigieren und zu signieren. Der Kunde bestätigt, dass ihm das bekannt ist.

    Künstliche Intelligenz. Das Auslesen der Grundlagen erfolgt mit einem Sprachmodell des Anbieters Anthropic. Dafür benötigt der Kunde einen eigenen, kostenpflichtigen Zugang bei Anthropic; dieser ist nicht im Kaufpreis enthalten. Ergebnisse eines Sprachmodells können falsch oder unvollständig sein — sie sind stets Vorschläge zur Prüfung, nie Ergebnisse. Ohne solchen Zugang bleiben alle übrigen Funktionen nutzbar; die Angaben sind dann von Hand einzutragen.

    Funktionsumfang dieser Fassung. Die ausgelieferte Fassung erstellt Deckenschalungspläne. Weitere Bauteile sowie die Bewehrungsplanung sind nicht Vertragsgegenstand; eine Zusage über den Zeitpunkt einer Erweiterung besteht nicht.

  3. Lizenz

    Umfang. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die Software im Umfang einen Arbeitsplatz je erworbener Lizenz zu nutzen — bei Lizenzen mit einmaliger Zahlung zeitlich unbefristet, bei Lizenzen mit wiederkehrender Zahlung für die bezahlte Periode (Ziffer 4). Der Lizenzschlüssel wird auf den im Kauf angegebenen Lizenznehmer ausgestellt.

    Monatliches Plankontingent. Mit der Lizenz können pro Kalendermonat 20 Pläne ausgegeben werden (Export als DXF, PDF oder IFC), sofern beim Kauf nichts anderes vereinbart ist. Gezählt wird der Plan, nicht das Dateiformat: Derselbe Plan als PDF und DXF zählt einmal, ebenso eine überarbeitete Fassung desselben Plans. Der Zähler beginnt am ersten Tag jedes Monats neu. Wird mehr benötigt, ist eine Lizenz mit höherem Kontingent auf Anfrage erhältlich.

    Was nicht erlaubt ist. Untersagt sind Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung und Veröffentlichung der Software oder des Lizenzschlüssels, das Entfernen der Vermerke nach Ziffer 2 sowie Rückentwicklung, soweit sie nicht nach Art. 21 URG zwingend zulässig ist.

    Aktivierung. Die Software wird mit dem zugestellten Schlüssel beziehungsweise der zugestellten Lizenz-ID aktiviert. Wird sie über den Lizenzserver des Anbieters betrieben, meldet sie sich in regelmässigen Abständen dort; zwischen zwei Meldungen arbeitet sie ohne Internetzugang weiter. Der Kunde legt beim ersten Start ein lokales Konto mit Passwort und Zwei-Faktor-Anmeldung an.

    Rechtewahrung. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Verkauft wird ein Nutzungsrecht, nicht die Software selbst.

  4. Lizenzarten, Laufzeit und Kündigung

    Angeboten werden Lizenzen mit einmaliger Zahlung, Lizenzen mit wiederkehrender Zahlung (monatlich oder jährlich) und eine Testlizenz (Ziffer 5). Bei wiederkehrender Zahlung läuft der Vertrag über die gewählte Abrechnungsperiode und verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, solange er nicht vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über den Kundenbereich oder formlos in Textform an licenses@armion.ch. Mit dem Ende der bezahlten Periode erlischt das Nutzungsrecht; bereits erzeugte und exportierte Pläne bleiben davon unberührt und können weiterverwendet werden.

  5. Testlizenz

    Die Testlizenz dient dem einmaligen Kennenlernen des Programms. Je Person und je Unternehmen darf sie nur einmal bezogen werden; mehrfacher Bezug — auch über verschiedene E-Mail-Adressen, Konten oder verbundene Gesellschaften — ist nicht zulässig. Wird eine weitere Testlizenz erworben, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln und den Betrag zu erstatten, ohne einen Lizenzschlüssel auszustellen. Die Testlizenz endet mit Ablauf ihrer Laufzeit und verlängert sich nicht.

  6. Preis, Zahlung, Rechnung

    Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website genannte Preis der gewählten Lizenzart. Alle Preise verstehen sich Mehrwertsteuer-Hinweis — noch einzutragen.

    Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Kreditkartendaten werden ausschliesslich dort verarbeitet; der Anbieter sieht und speichert sie nicht.

    Die Kaufbestätigung von Stripe gilt als Beleg. Eine Rechnung auf einen Firmennamen wird auf Anfrage ausgestellt; Rechnungen und Belege stehen zudem im Kundenbereich bereit.

  7. Lieferung

    Nach Zahlungseingang erhält der Kunde den Lizenzschlüssel beziehungsweise die Lizenz-ID per E-Mail an die im Kauf angegebene Adresse — persönlich auf den Lizenznehmer ausgestellt, in der Regel innerhalb eines Werktages.

    Die Installationsdateien für Windows und macOS stehen auf der Download-Seite bereit und können unabhängig vom Eintreffen des Schlüssels geladen werden; eine Fassung für Linux gibt es auf Anfrage. Zum Starten des Programms ist der Schlüssel erforderlich.

    Trifft nach 24 Stunden kein Schlüssel ein, ist zunächst der Spam-Ordner zu prüfen; danach genügt eine Nachricht an licenses@armion.ch.

  8. Rückgabe

    Da es sich um ein digitales Erzeugnis handelt, das sofort nutzbar ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

    Der Anbieter gewährt freiwillig eine Rückgabe innerhalb von Anzahl Tage — noch einzutragen Tagen ab Zustellung des Lizenzschlüssels, sofern die Software den in Ziffer 2 beschriebenen Leistungsumfang nicht erfüllt. Die Lizenz wird in diesem Fall widerrufen und der Kaufpreis erstattet. Ausgenommen sind Fälle, in denen der beanstandete Punkt in Ziffer 2 ausdrücklich ausgeschlossen ist.

  9. Gewährleistung

    Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die in der Produktbeschreibung und im Handbuch genannten Funktionen erfüllt.

    Eine Gewähr dafür, dass die Software für einen bestimmten Zweck des Kunden geeignet ist, dass die von der KI vorgeschlagenen Werte zutreffen oder dass erzeugte Pläne einer Norm, einer Behördenauflage oder einem Bürostandard entsprechen, wird nicht übernommen.

    Mängel sind innert 30 Tagen nach Entdeckung an support@armion.ch zu melden. Der Anbieter behebt anerkannte Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  10. Haftung

    Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Absicht und grober Fahrlässigkeit.

    Im Übrigen ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfall und Ansprüche Dritter.

    In jedem Fall ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden aus der Verwendung ungeprüfter Pläne. Die Prüfung, Korrektur und Freigabe durch eine fachlich verantwortliche Person gemäss Ziffer 2 ist Voraussetzung jeder Verwendung; ihr Unterbleiben liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden.

    Soweit eine Haftung besteht, ist sie der Höhe nach auf den vom Kunden bezahlten Kaufpreis beschränkt.

  11. Updates und Verfügbarkeit

    Der Anbieter stellt Fehlerbehebungen bereit, solange die Fassung gepflegt wird. Ein Anspruch auf neue Funktionen, auf eine bestimmte Update-Häufigkeit oder auf eine unbefristete Pflege besteht nicht.

    Wird die Software über den Lizenzserver betrieben, bemüht sich der Anbieter um dessen Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Bei einem Ausfall arbeitet die Software bis zum Ablauf ihres Zertifikats weiter; darüber hinaus stellt der Anbieter auf Anfrage einen Ersatzschlüssel aus.

  12. Datenschutz

    Es gilt die Datenschutzerklärung. Sie beschreibt insbesondere, welche Daten bei der Nutzung der KI-Funktionen den Rechner des Kunden verlassen.

  13. Beendigung

    Der Anbieter kann die Lizenz aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere bei Verstössen gegen Ziffer 3 («Was nicht erlaubt ist») oder Ziffer 5. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet.

  14. Schlussbestimmungen

    Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

    Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was ihrem Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

    Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Gerichtsstand — noch einzutragen, Schweiz, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Stand Datum — noch einzutragen · Fassung Fassungsnummer — noch einzutragen. Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter support@armion.ch. Wer hinter Armion steht, steht im Impressum. Zurück zu den Lizenzen.